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05241 80-74000*
*Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
Als eingeschriebener Student, bzw. eingeschriebene Studentin einer staatlich anerkannten Hochschule oder Universität sind Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Vorrangig ist jedoch ein bestehender Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung über Eltern oder Ehepartner, bzw. Lebenspartner.
Für die Einschreibung an der Hochschule oder Universität müssen Studienbewerber eine Krankenversicherung nachweisen. Dieser Nachweis wird von der Krankenkasse mit dem sogenannten "Meldegrund 10" elektronisch an die Hochschule/Universität übermittelt.
Damit wir die Meldung für Sie vornehmen können, nennen Sie uns einfach nachfolgend oder über das Nachrichtenpostfach unserer Online-Geschäftsstelle den geplanten Beginn des Studiums sowie Name und Adresse Ihrer Hochschule, bzw. Universität. Wir setzen die Meldung dann umgehend für Sie ab.
Unser Service-Center berät Sie gern: 05241 80-74000 (Mo-Fr, 8-17 Uhr).
Oder senden Sie Ihre Frage über das Nachrichtenpostfach in der Online-Geschäftsstelle, bzw. nutzen Sie unser Kontaktformular.
Per E-Mail sind wir erreichbar unter service@bertelsmann-bkk.de.
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